{"id":2094,"date":"2026-03-04T09:55:28","date_gmt":"2026-03-04T08:55:28","guid":{"rendered":"https:\/\/reha-sportverein-kassel.de\/?p=2094"},"modified":"2026-03-04T10:06:49","modified_gmt":"2026-03-04T09:06:49","slug":"satzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/reha-sportverein-kassel.de\/?p=2094","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Rehabilitationssportverein Kassel e. V.<\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><em>SATZUNG<\/em><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/li>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eRehabilitationssportverein Kassel e.V.\u201c<\/li>\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in Kassel und ist Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. und dem Hessischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. Sitz des Vereins ist Kassel.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>2 Zweck und Gliederung des Vereins und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports. Der Verein verfolgt damit ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Zweck des Vereins wird verwirklicht durch die gesundheitliche Rehabilitation von Personen mit Erkrankungen vorwiegend des Herz-Kreislauf-Systems, des Stoffwechsels, der Atmungsorgane, sowie der Blutgef\u00e4\u00dfe mittels Durchf\u00fchrung und F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen unter Einsatz sachgem\u00e4\u00df vorgebildeter \u00dcbungsleiter und unter \u00dcberwachung von \u00c4rzten. Die Aufgaben des Vereins erstrecken sich auch auf pr\u00e4ventiv-medizinische Aktivit\u00e4ten und Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein bietet Sport an:<\/p>\n<ol>\n<li>a) f\u00fcr Koronarerkrankte<\/li>\n<li>b) f\u00fcr Diabetiker<\/li>\n<li>c) f\u00fcr Hypertoniker<\/li>\n<li>d) f\u00fcr Gef\u00e4\u00dferkrankte<\/li>\n<li>e) weitere Gruppen k\u00f6nnen bei Bedarf gegr\u00fcndet werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>(7)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>3 Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00dcber den Aufnahmeantrag, in schriftlicher Form, entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Ablehnungen von Aufnahmeantr\u00e4gen sind nicht zu begr\u00fcnden. Jugendliche unter 18Jahren bed\u00fcrfen der Zustimmung der\/des gesetzliche\/n Vertreter\/s, der\/die mit dem minderj\u00e4hrigen Mitglied f\u00fcr die Entrichtung des Mitgliedsbeitrags dem Verein gegen\u00fcber gesamtschuldnerisch haften.<\/p>\n<ul>\n<li>Die Aufnahme in den Verein ist davon abh\u00e4ngig, dass sich das Mitglied rechtsverbindlich im Aufnahmeantrag verpflichtet:\n<ol>\n<li>einen nach der jeweiligen Geb\u00fchrenordnung f\u00e4lligen Beitrag, Geb\u00fchr oder Umlage entrichtet, und am Bankeinzugsverfahren teilnimmt. Die Voraussetzungen f\u00fcr das SEPA-Lastschriftverfahren, u.a. die ausreichende Deckung des Kontos, sind durch das Mitglied zu erf\u00fcllen. Laufende \u00c4nderungen der Bankverbindungen sind der Vereins-Gesch\u00e4ftsstelle mitzuteilen. Mitglieder, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, oder die Mitglieder deren Lastschriftverfahren zus\u00e4tzliche erh\u00f6hten Aufwendungen zum Einzug des Betrages erforderlich machen, werden mit diesen Kosten zus\u00e4tzlich zum Beitrag belastet. Die H\u00f6he entscheidet der Vorstand.<\/li>\n<li>eine \u00e4rztliche Verordnung zur Kosten\u00fcbernahme der jeweiligen Krankenkasse beibringt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen im Rahmen der Mitgliederversammlungen per Abstimmung solche Mitglieder ernannt werden, die f\u00fcr den Verein herausragende Leistungen erbracht oder sich besondere Verdienste erworben haben. Zu Ehrenvorsitzende k\u00f6nnen nur die Ehrenmitglieder ernannt werden, die zuvor im Verein die Funktion des 1. Vorsitzenden innehatten. Ehrenmitglieder haben in der Mitgliederversammlung Stimmrecht, sind jedoch beitragsfrei gestellt.<\/li>\n<li>Mitglieder des Vereins haben:\n<ol>\n<li>Sitz- und Stimme in den Mitgliederversammlungen,<\/li>\n<li>Informations- und Auskunftsrechte,<\/li>\n<li>das Recht auf Teilhabe und Nutzung der Angebote des Vereins,<\/li>\n<li>das aktive und passive Wahlrecht bei Erf\u00fcllung der satzungsgem\u00e4\u00dfen Voraussetzungen<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>und der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Kommunalwahlrecht.<\/p>\n<ul>\n<li>Die Mitgliedschaft beginnt bzw. wird weitergef\u00fchrt:<\/li>\n<\/ul>\n<p>(a)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 wenn die Kosten\u00fcbernahmeerkl\u00e4rung der Krankenkasse der Gesch\u00e4ftsstelle vorliegt.<\/p>\n<p>(b)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 bei Personen mit \u00e4rztlicher Verordnung, zum ersten des Monats in dem der Aufnahmeantrag gestellt wurde.<\/p>\n<p>(c)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 nach Erneuerung der \u00e4rztlichen Verordnung nach R\u00fccksprache durch die Gesch\u00e4ftsstelle, die dazu auffordert.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliedschaft erlischt:<\/p>\n<p>(a) \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 nach schriftlicher Austrittserkl\u00e4rung an die Gesch\u00e4ftsstelle.<\/p>\n<p>Die Austrittserkl\u00e4rung hat sp\u00e4testens zum 30. September des laufenden Jahres (Datum des Poststempels) zu erfolgen und wird mit dem Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam. Abweichend kann der Vorstand im gegr\u00fcndeten Einzelfall eine andere Regelung treffen. Vereinseigentum und ggf. Schl\u00fcssel, sind bei Beendigung der Mitgliedschaft zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>(b) \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 durch Tod.<\/p>\n<p>(c) \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 durch Ausschluss.<\/p>\n<p>Der Ausschluss kann erfolgen:<\/p>\n<p>&#8211; bei grobem Versto\u00df gegen die Satzung,<\/p>\n<p>&#8211; wegen permanenten unsportlichen Verhaltens,<\/p>\n<p>&#8211; wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb und au\u00dferhalb des Vereinslebens, wenn hierdurch die Interessen und das Ansehen des Vereins in der \u00d6ffentlichkeit oder vereinsintern schwerwiegend beeintr\u00e4chtigt sind.<\/p>\n<p>\u00dcber einen Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, nachdem dem betroffenen Mitglied innerhalb einer Frist von zwei Wochen rechtliches Geh\u00f6r gew\u00e4hrt worden ist. Gegen den schriftlich mitgeteilten Ausschlie\u00dfungsbeschluss kann das Mitglied innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang Widerspruch einlegen. Bei Widerspruch des auszuschlie\u00dfenden Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung endg\u00fcltig \u00fcber den Ausschluss. Ab dem Zugang des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses ruhen s\u00e4mtliche Rechte des auszuschlie\u00dfenden Mitglieds.<\/p>\n<p>(d) \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 durch Streichung.<\/p>\n<p>Die Streichung von der Mitgliederliste erfolgt, wenn das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung an die zuletzt bekannte Adresse l\u00e4nger als sechs Monate mit seiner f\u00e4lligen Beitragszahlung in Verzug ist.<\/p>\n<p>(7)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf einen Teil am Vereinsverm\u00f6gen oder eine Beitragsr\u00fcckerstattung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>4 Beitr\u00e4ge, Geb\u00fchren und Umlagen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Diese werden von der Mitgliederversammlung beschlossen und m\u00fcssen von jedem Mitglied entrichtet werden.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 N\u00e4heres regelt die Beitrags- und Geb\u00fchrenordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>5 Organe des Vereins<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol>\n<li>a) die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>b) der Vorstand<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>6 Mitgliederversammlung<\/strong><\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Aufgaben soweit diese nicht dem Vorstand obliegen. Sie ist ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig f\u00fcr folgende Angelegenheiten:<\/li>\n<li>Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes,<\/li>\n<li>Entgegennahme des Kassenpr\u00fcfberichts und Entlastung des Vorstandes,<\/li>\n<li>\u00c4nderung der Satzung,<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge,<\/li>\n<li>Festsetzung der H\u00f6he und F\u00e4lligkeit von Mitgliedsbeitr\u00e4gen,<\/li>\n<li>Wahl der Mitglieder des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer,<\/li>\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern,<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in jedem Kalenderjahr als Pr\u00e4senzversammlung statt.<\/li>\n<li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung, f\u00fcr die Berufung und Durchf\u00fchrung die gleichen Bestimmungen gelten wie f\u00fcr die ordentliche Mitgliederversammlung, ist einzuberufen, wenn der Vorstand die Einberufung beschlie\u00dft oder ein Drittel der Mitglieder, die zum Zeitpunkt des Antrags nachweislich dem Verein angeh\u00f6ren, dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde, vom Vorstand verlangt. Diese Mitgliederversammlung ist dann vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen und unter Mitteilung der Tagesordnung und Nennung der Einberufungsgr\u00fcnde schriftlich einzuberufen. Der Fristlauf beginnt mit Absendung der Einladung. Diese gilt als zugegangen, wenn sie an die letzte bekannte Adresse versandt wurde.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Antr\u00e4ge zur Satzungs\u00e4nderung, zur Abwahl des Vorstands oder zur Aufl\u00f6sung des Vereins, die nicht mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bzw. deren Tagesordnung benannt sind, k\u00f6nnen erst von der darauffolgenden Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/p>\n<ul>\n<li>Mitgliederversammlungen sind nicht \u00f6ffentlich und werden vom Vorstand berufen. \u00dcber Zulassung von G\u00e4sten entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung sp\u00e4testens zwei Wochen vor dem festgelegten Termin.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss folgende Tagesordnungspunkte enthalten:<\/p>\n<ol>\n<li>a) Bericht des Vorstandes<\/li>\n<li>b) Bericht des Schatzmeisters, einschl. Vorausschau auf den Etat<\/li>\n<li>c) Bericht der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>d) Entlastung des Vorstandes<\/li>\n<li>e) Neuwahl des Vorstands<\/li>\n<li>f) Wahl eines Kassenpr\u00fcfers<\/li>\n<li>g) Antr\u00e4ge<\/li>\n<li>h) Verschiedenes<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Antr\u00e4ge auf \u00c4nderung der Tagesordnung kann jedes Mitglied stellen. Der Antrag ist schriftlich und mit Begr\u00fcndung an den Vorstand bis sp\u00e4testens eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung zu stellen. Fristgem\u00e4\u00df gestellte Antr\u00e4ge sind dann nachtr\u00e4glich auf die Tagesordnung zu nehmen und zu Beginn der Mitgliederversammlung durch den Versammlungsleiter bekannt zu geben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gestellte Antr\u00e4ge, auch solche die in der Mitgliederversammlung gestellt werden, k\u00f6nnen nur noch zugelassen und behandelt werden, wenn eine 2\/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder dies per Abstimmung zul\u00e4sst.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, bei dessen Verhinderung von dessen Stellvertreter oder einem vom Vorstand bestimmten Mitglied geleitet. Der Versammlungsleiter \u00fcbt in der Mitgliederversammlung das Hausrecht aus. Sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, bestimmt der Versammlungsleiter allein den Gang der Verhandlungen in der Mitgliederversammlung. F\u00fcr die Dauer der Durchf\u00fchrung von Vorstandswahlen w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Wahlausschuss, bestehend aus drei Personen.<\/li>\n<li>Eine ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist stets beschlussf\u00e4hig. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmrechts\u00fcbertragungen sind nicht m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Abstimmungen (Beschl\u00fcsse und Wahlen) werden in Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen entschieden. F\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen ist eine 2\/3 Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, f\u00fcr die \u00c4nderung des Vereinszwecks und die Aufl\u00f6sung des Vereins eine Mehrheit von 4\/5 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich. Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<\/li>\n<li>Abstimmungen der Mitgliederversammlungen erfolgen offen per Handzeichen. Wenn geheime Abstimmung beantragt wird, entscheidet dar\u00fcber die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>\u00dcber die Mitgliederversammlung hat der Protokollf\u00fchrer ein Protokoll zu erstellen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterschreiben ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Es muss enthalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Ort und Zeit der Versammlung<\/li>\n<li>Namen des Versammlungsleiters und des Protokollf\u00fchrers,<\/li>\n<li>Zahl der erschienenen Mitglieder,<\/li>\n<li>Feststellung der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Einberufung und der Beschlussf\u00e4higkeit,<\/li>\n<li>die Tagesordnung,<\/li>\n<li>die gestellten Antr\u00e4ge, das Abstimmungsergebnis mit der Feststellung, ob zugestimmt oder nicht zugestimmt wurde,<\/li>\n<li>die Art der Abstimmung,<\/li>\n<li>Satzungs- und Zweck\u00e4nderungsantr\u00e4ge in vollem Wortlaut,<\/li>\n<li>Beschl\u00fcsse in vollem Wortlaut.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>7 Der Vorstand<\/strong><\/li>\n<li>Der Vorstand besteht aus dem\/der:<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Vorsitzenden,<\/li>\n<li>Vorsitzenden,<\/li>\n<li>Vorsitzenden,<\/li>\n<\/ol>\n<p>Schatzmeister\/ -in,<\/p>\n<p>Schriftf\u00fchrer\/ -in,<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vorstand im Sinne des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches \u00a726 BGB sind der\/die 1. Vorsitzende, der\/die 2. Vorsitzende, der\/die 3. Vorsitzende, der\/die Schatzmeister\/-in, der\/die Schriftf\u00fchrer\/-in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Die Vorstandsmitglieder m\u00fcssen Vereinsmitglieder sein. Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung und einen Aufgabenverteilungsplan (Stellenbeschreibung) geben. Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen nicht gleichzeitig angestellte und bezahlte Arbeitnehmer und Honorarkr\u00e4fte des Vereins sein.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins und erledigt alle Verwaltungsaufgaben sowie alle Aufgaben, die nicht durch Satzung oder Gesetz einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>(a)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung,<\/p>\n<p>(b)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>(c)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Leitung der Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertreter,<\/p>\n<p>(d)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Festsetzung der H\u00f6he und F\u00e4lligkeit von Geb\u00fchren und Umlagen,<\/p>\n<p>(e)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Entscheidung \u00fcber die Einrichtung einer haupt- oder nebenamtlich besetzten Gesch\u00e4ftsstelle und Entscheidung \u00fcber die Bestellung eines Gesch\u00e4ftsstellenleiters.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitglieder des Vorstandes werden f\u00fcr 2 Jahre gew\u00e4hlt und bleiben so lange im Amt, bis f\u00fcr die jeweilige Position ein neues Vorstandsmitglied von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt wird.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Scheidet ein Mitglied des Vorstandes in der laufenden Wahlperiode aus dem Amt, so kann sich der Vorstand aus den Kreisen der Vereinsmitglieder f\u00fcr den Rest der Wahlperiode selbst durch Zuwahl erg\u00e4nzen. Das hinzu gew\u00e4hlte Vorstandsmitglied hat die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Vorstandsmitglieder.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand beschlie\u00dft mit der Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen in Sitzungen, zu denen der Vorsitzende und im Verhinderungsfalle sein Vertreter nach Bedarf schriftlich einl\u00e4dt. Im Einzelfall kann der Vorsitzende anordnen, dass die Beschlussfassung \u00fcber einzelne Gegenst\u00e4nde im Umlaufverfahren per E-Mail und \/ oder per Brief erfolgt. Der Vorsitzende legt die Frist zur Zustimmung zu einer Beschlussvorlage im Einzelfall fest. Die Frist muss mindestens sieben Tage nach Absendung des E-Mails mit Sendebest\u00e4tigung, dem Einwurf des Briefes beim Adressaten oder dem Abgang des Einschreibens (Poststempel) sein. Zur R\u00fcckantwort ist ebenso zu verfahren. Die Form und die Ergebnisse dieser Beschl\u00fcsse sind zu protokollieren und im Protokoll der n\u00e4chsten Vorstandssitzung festzuhalten.<\/p>\n<p>(7)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt Satzungs\u00e4nderungen durchzuf\u00fchren, die vom zust\u00e4ndigen Amtsgericht als Voraussetzung zur Eintragung oder vom Finanzamt zur Erlangung bzw. dem Erhalt der Gemeinn\u00fctzigkeit gefordert werden. Die \u00c4nderungen d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich den geforderten Bedingungen des Amtsgerichts und des Finanzamts entsprechen. Der Beschluss muss einstimmig herbeigef\u00fchrt und die \u00c4nderungen m\u00fcssen der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zur Kenntnis gegeben werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>8 Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jeweils einer der beiden Kassenpr\u00fcfer wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Er darf nicht Mitglied des Vorstands sein.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Kassenpr\u00fcfung hat j\u00e4hrlich mit den beiden Kassenpr\u00fcfern zu erfolgen.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Aufgabe der Kassenpr\u00fcfer ist die Pr\u00fcfung der Vereinsbuchhaltung und Kasse. Sie sind zur umfassenden Pr\u00fcfung der Kassen und des Belegwesens in sachlicher und rechnerischer Hinsicht berechtigt und verpflichtet. Die Festlegung der Zahl der Kassenpr\u00fcfungen liegt im pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen der Kassenpr\u00fcfer und kann auch im zu begr\u00fcndeten Einzelfall unangemeldet erfolgen. Beanstandungen sind dem Vorstand zu melden, mit ihm zu er\u00f6rtern und durch ihn zu beheben.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Mitgliederversammlung ist durch die Kassenpr\u00fcfer Bericht zu erstatten. Der Bericht ist dem Vorstand mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung zuzustellen.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei erfolgter und unbeanstandeter Kassenpr\u00fcfung, stellen die Kassenpr\u00fcfer in der Mitgliederversammlung den Antrag auf Entlastung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands hinsichtlich der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Kassenf\u00fchrung.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Kassenpr\u00fcfer scheiden erst dann aus ihrem Amt aus, wenn die Nachwahl eines weiteren Kassenpr\u00fcfers erfolgt ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>9 Datenschutz, Pers\u00f6nlichkeitsrechte<\/strong><\/li>\n<li>Der Verein verarbeitet zur Erf\u00fcllung seiner in der Satzung beschrieben Aufgaben und zur Erf\u00fcllung seines Zwecks personenbezogene Daten und Daten \u00fcber sachbezogene und pers\u00f6nliche Verh\u00e4ltnisse seiner Mitglieder. Diese Daten werden gespeichert, \u00fcbermittelt und ver\u00e4ndert.<\/li>\n<li>Durch ihre Mitgliedschaft im Verein und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung und \u00dcbermittlung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erf\u00fcllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenweitergabe oder -verwendung (Datenverkauf) ist nicht statthaft.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied hat das Recht auf:\n<ol>\n<li>Auskunft \u00fcber seine gespeicherten Daten<\/li>\n<li>Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit<\/li>\n<li>Sperrung seiner Daten<\/li>\n<li>L\u00f6schen seiner Daten.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>10 Haftung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Ehrenamtlich T\u00e4tige haften f\u00fcr Schaden gegen\u00fcber den Mitgliedern und gegen\u00fcber dem Verein, die sie in Erf\u00fcllung ihrer ehrenamtlichen T\u00e4tigkeit verursachen, nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/li>\n<li>Der Verein haftet nur f\u00fcr Sch\u00e4den und Verluste, die Mitglieder bei der Aus\u00fcbung des Sports, bei Benutzung von Anlagen, Einrichtungen oder Ger\u00e4ten des Vereins, oder die dem Verein zur Nutzung bereitgestellt wurden, erleiden, soweit solche Sch\u00e4den oder Verluste durch die Versicherung des Vereins abgedeckt sind. Die Meldung von Sportunf\u00e4llen hat unverz\u00fcglich an die Gesch\u00e4ftsstelle zur Bearbeitung und Weiterleitung zu erfolgen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr Sch\u00e4den und Verluste die dem Verein durch ein Mitglied verursacht wurden, haftet das Mitglied pers\u00f6nlich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>11 Aufl\u00f6sungsbestimmung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Hessischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V., der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>12 Schlussbestimmung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese von der Mitgliederversammlung am 03.09.2021 beschlossene Fassung der Satzung tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Die Satzungen vom 13.07.1993 mit ihren \u00c4nderungen vom 06.09.1994, vom 23.03.2001, vom 26.03.2004 und vom 20.03.2009 sind damit nicht mehr g\u00fcltig.<\/p>\n<p>Der Verein ist eingetragen im Vereinsregister am 29.07.1993 unter Nr. 13 VR 2460 beim Amtsgericht Kassel.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rehabilitationssportverein Kassel e. V. \u00a0SATZUNG 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eRehabilitationssportverein Kassel e.V.\u201c Der Verein hat seinen Sitz in Kassel und ist Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. und dem Hessischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. 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